Verein SPORTSCHULE Kids
Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen zu einem Kurs oder Camp ist jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin automatisch Vereinsmitglied. Die Dauer dieser Mitgliedschaft geht jeweils bis zum Ende des jeweiligen Kurses bzw, Camps. Im Teilnahmebetrag ist der Mitgliedsbeitrag bereits einkalkuliert, wobei jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin als außerordentliches Mitglied geführt wird.
Diese Vereinbarung ist für alle untenstehenden Angebote (fussballSPORTSCHULE, tennisSPORTSCHULE, ferienSPORTSCHULE, bogenSPORTSCHULE) gültig.
fussballSPORTSCHULE
1. Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der fussballSPORTSCHULE geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der fussballSPORTSCHULE kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die fussballSPORTSCHULE ist in der Annahme eines Auftrages frei.
2. Vertragliche Bindungsdauer
Die Mindestvertragsdauer geht immer bis zum Ende des jeweiligen Kurses. Bei einem Einstieg während des Semesters ist der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ebenfalls bis zum Ende des jeweiligen Semesters gebunden. Sollte ihr Kind Trainingsstunden versäumen (Krankheit, Urlaub etc.) wird der Betrag für die versäumten Trainingseinheiten nicht zurückbezahlt.
3. Verrechnungszeitraum
Der Verrechnungszeitraum beträgt im Wintersemester 7 Monate (Oktober – April) und somit 7 monatliche Zahlungen in gleichen Raten. Der Verrechnungszeitraum beträgt im Sommersemester 3 Monate (Mai, Juni, September) und somit 3 monatliche Zahlungen in gleichen Raten. Blue Bears (4-6 Jahre): Der Verrechnungszeitraum beträgt im Wintersemester 7 Monate (Oktober – April) und im Sommersemester 5 Monate (Mai - September) und somit 5 monatliche Zahlungen in gleichen Raten
Der monatliche Beitrag wird jeweils zum Monatsersten per SEPA Lastschrift eingezogen. Die Teilnahme an Kurs wird ohne Ihre Kündigung automatisch um ein weiteres Semester (=halbes Jahr) verlängert. Eine Kündigung muss schriftlich bis spätestens ein Monat vor Ablauf des Semesters (für das WS bis 31. März bzw. für das SS bis 31. August) erfolgen.
4. Bearbeitungsgebühr
Sollte die Abbuchung ohne Angaben von Gründen rückgebucht werden bzw. nicht möglich sein, wird pauschal eine Gebühr von € 20,- verrechnet (Bankspesen und Bearbeitungsgebühr). Außerdem wird mit sofortiger Wirkung der Kursbeitrag für das restliche Semester fällig.
5. Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die fussballSPORTSCHULE teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere der Spielstärke ein. Dabei versucht die fussballSPORTSCHULE auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die fussballSPORTSCHULE bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.
6. Dauer der Trainingseinheit
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt bei allen Unterrichtsstunden der fussballSPORTSCHULE 60 Minuten, sofern nicht anders angegeben.
7. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
8. Trainingsbereich
Der Trainingsbereich umfasst lediglich die Trainingsplätze und den Wartebereich für Angehörige
9. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor im Einzelfall TrainingsteilnehmerInnen aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
10. Ausgefallene Stunden
Versäumte Trainingstermine können bei Möglichkeit in anderen Gruppen nachgeholt werden. Ein Anrecht darauf besteht jedoch nicht. Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers (etwa Krankheit) oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt.
11. Fotos
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos angefertigt werden und zu Zwecken der Dokumentation & Werbung veröffentlicht werden können.
12. Haftung
Die Haftung der fussballSPORTSCHULE beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, den Trainingsbereich sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13. Mängelrügen
Beanstandung wegen mangelhafter Leistung der fussballSPORTSCHULE oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich.
14. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der fussballSPORTSCHULE elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings ist die fussballSPORTSCHULE befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
15. Gerichtsstand
Für Klagen aus diesem Vertrag von und gegen die fussballSPORTSCHULE ist das jeweilige Gericht in Wien zuständig.
16. Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.
tennisSPORTSCHULE
1. Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der tennisSPORTSCHULE geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der tennisSPORTSCHULE kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die tennisSPORTSCHULE ist in der Annahme eines Auftrages frei.
2. Dauer des Winter- und Sommersemesters
Wintersemester
- richtet sich nach der Hallensaison der Tennishalle des KSV Siemens / der Marco Polo Sportanlage (Oktober – April)
- in den Tarifen sind alle Platznutzungskosten (Hallenmiete) inkludiert
Sommersemester
- ergibt sich aus Anfang und Ende der Wintersaison des jeweiligen Jahres (April – Oktober)
- im Sommersemester haben die TrainingsteilnehmerInnen verpflichtend eine Mitgliedschaft beim KSV Siemens zu beantragen oder der Platz ist laut den Tarifen der Gästespielordnung des KSV Siemens extra zu bezahlen
3. Mitgliedschaft beim KSV Siemens
Die Mitgliedschaft beim KSV Siemens richtet sich nach der Clubordnung des KSV Siemens und betrifft ausschließlich das Sommersemester. Die folgenden Tarife richten sich nach dem Stand 30.9.2017. Alle Änderungen sind dem KSV Siemens vorbehalten.
- im Sommersemester haben die TrainingsteilnehmerInnen verpflichtend eine Mitgliedschaft beim KSV Siemens zu beantragen oder der Platz ist bei einzeln gebuchten Stunden laut den Tarifen der Gästespielordnung des KSV Siemens extra zu bezahlen
- die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied die Plätze im Sommersemester außerhalb vom Trainingsbetrieb laut Clubordnung des KSV Siemens zu nutzen
- Kinder bis 6 Jahre sind vom Mitgliedsbeitrag befreit
- Kinder zwischen 7 - 10 Jahren haben einen Mitgliedsbeitrag von € 30,- an den KSV Siemens zu entrichten
- Kinder zwischen 11 - 15 Jahren haben einen Mitgliedsbeitrag von € 60,- an den KSV Siemens zu entrichten
- Jugendliche zwischen 16 - 18 Jahren haben einen Mitgliedsbeitrag von € 130,- an den KSV Siemens zu entrichten
- die Tarife für Erwachsene sind dem Informationsblatt für Mitgliedsbeiträge des KSV Siemens für Mitgliedsbeiträge zu entnehmen
4. Vertragliche Bindungsdauer
Die jeweilige Mindestvertragsdauer geht immer bis zum jeweiligen Ende des Semesters. Bei einem Einstieg während des Semesters ist der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin von Einzel- & Gruppenstunden ebenfalls bis zum Ende des jeweiligen Semesters gebunden. Einzel & Gruppenkurse werden nicht automatisch verlängert.
Bei der Teilnahme an kigaSPORTS tennis ist die Teilnehmerin 6 Monate gebunden. Die Teilnahme an kigaSPORTS tennis wird ohne Ihre Kündigung automatisch um ein weiteres Semester (=halbes Jahr) verlängert. Eine Kündigung muss schriftlich bis spätestens ein Monat vor Ablauf (für das WS bis 31. März bzw. für das SS bis 31. August) erfolgen. Eine Kündigung ist ausschließlich per Mail möglich und erst nach erfolgter Rückbestätigung gültig.
5. Verrechnungszeitraum
Einzel- und Gruppentraining Kinder und Jugendliche:
Der Verrechnungszeitraum im Wintersemester beträgt 6 Monate (November – April) und somit 6 monatliche Zahlungen in gleichen Raten.
Der Verrechnungszeitraum im Sommersemester beträgt 4 Monate (Mai, Juni, September, Oktober) und somit 4 monatliche Zahlungen in gleichen Raten. In den Ferienmonaten Juli und August erfolgt keine Zahlung.
kigaSPORTS tennis:
Der Verrechnungszeitraum beträgt im Sommer & Wintersemester je 6 Monate (Mai - Oktober & November - April) und somit 6 monatliche Zahlungen in gleichen Raten.
Einzel- und Gruppentraining Erwachsene:
Der Verrechnungszeitraum beträgt im Sommer & Wintersemester je 6 Monate (Mai - Oktober & November – April) und somit 6 monatliche Zahlungen in gleichen Raten.
6. Bearbeitungsgebühr
Sollte die Abbuchung ohne Angaben von Gründen rückgebucht werden bzw. nicht möglich sein, wird pauschal eine Gebühr von € 20,- verrechnet (Bankspesen und Bearbeitungsgebühr). Außerdem wird mit sofortiger Wirkung der Kursbeitrag für das restliche Semester fällig.
7. Einmalige Zahlungsleistungen
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken am Beginn des Blockes fällig. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das von der Tennisschule angegebene Konto geleistet werden.
Kurskosten bzw. vereinbarte Teilbeträge sind bis zum vereinbarten Termin zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. des gesamten Betrages, sowie anfallende Mahnspesen in Rechnung gestellt.
8. Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die tennisSPORTSCHULE teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere der Spielstärke ein. Dabei versucht die tennisSPORTSCHULE auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die tennisSPORTSCHULE bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.
9. Dauer der Trainingseinheit
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt bei allen Unterrichtsstunden der tennisSPORTSCHULE 60 Minuten, sofern nicht anders angegeben.
10. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
11. Trainingsbereich
Der Trainingsbereich umfasst lediglich die Trainingsplätze und den Wartebereich für Angehörige.
12. Fotos
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos angefertigt werden und zu Zwecken der Dokumentation & Werbung veröffentlicht werden können
13. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor im Einzelfall TrainingsteilnehmerInnen aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
14. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss dies der Kunde unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Training mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der tennisSPORTSCHULE, während der Anspruch auf Trainingsentgelt für die Tennisschule erhalten bleibt.
- Bei Einzeltraining:
Absage bis 24 Stunden vor dem Trainingstermin möglich. Bei Storno unter 24 Stunden wird die komplette Stunde (Platz und Trainerhonorar) verrechnet.
- Bei Gruppentraining: Versäumte Trainingstermine können bei Möglichkeit in anderen Gruppen nachgeholt werden. Ein Anrecht darauf besteht jedoch nicht.
Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers (etwa Krankheit) oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt.
15. Haftung
Die Haftung der tennisSPORTSCHULE beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, den Trainingsbereich sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
16. Mängelrügen
Beanstandung wegen mangelhafter Leistung der tennisSPORTSCHULE oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich.
17. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der tennisSPORTSCHULE elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings ist die tennisSPORTSCHULE befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
18. Gerichtsstand
Für Klagen aus diesem Vertrag von und gegen die tennisSPORTSCHULE ist das jeweilige Gericht in Wien zuständig.
19. Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.
ferienSPORTSCHULE
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über mittels Buchung über das Online-Buchungssystem. Mit der Anmeldung wird der Vertrag für den Kunden gegenüber der ferienSPORTSCHULE rechtsverbindlich. Mit Erhalt der Anmeldung übersendet die ferienSPORTSCHULE eine Buchungsbestätigung, durch die der Vertrag auch für den Veranstalter rechtsverbindlich wird. Für die interne Bearbeitung werden die Daten der Anmeldung elektronisch gespeichert und können vom Veranstalter in weiterer Folge (bis auf Widerruf) zur Information über Veranstaltungen, Aktionen sowie Leistungen der ferienSPORTSCHULE verwendet werden.
2. Storno- und Umbuchungsbedingungen
Der Rücktritt von einer gebuchten Feriencampswoche erfolgt durch Stornierung im Buchungssystem.
Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornogebühren verrechnet:
bis 30 Tage vor Kursbeginn: 10% der Kurskosten
vom 29. bis zum 20. Tag vor Kursbeginn: 25% der Kurskosten
vom 19. bis zum 10. Tag vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten
vom 9. bis zum 4. Tag vor Kursbeginn: 65% der Kurskosten
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Kursbeginn: 85% der Kurskosten
danach – und bei Nichterscheinen, sind die vollen Kurskosten zu bezahlen.
3. COVID-19 Information
Für COVID 19 gelten ab 2023 die unter Punkt 2 gelisteten Stornobedingungen.
4. Leistungen
4.1 Leistungsumfang
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung des Veranstalters verbindlich. Diese finden Sie auf www.sportschule.co.at in dem jeweiligen Informationsblatt angeführt.
Durch Schlechtwetter verloren gegangene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit nachgeholt, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Das Programm wird, sofern möglich, bei jedem Wetter durchgeführt. Der Veranstalter behält sich vor, in Freizeiteinheiten Sonderprogramme (z.B. ein Schwimmbadbesuch) im Umkreis des Camp Geländes zu veranstalten. Sollte das Camp und der Aufenthalt wegen höherer Gewalt (Naturereignisse, Streiks, u. ä.) nicht programmgemäß verlaufen, bestehen keine Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.
4.2 Teilnahme
Die Altersgrenze für die Teilnahme ist an das jeweilige Programm gebunden und bei der Leistungsbeschreibung angeführt. Bei Sportcamps gelten die jeweils angegeben Voraussetzungen. Diese werden sowohl für Anfänger als auch Fortgeschrittene angeboten. Voraussetzung für die Teilnahme ist der vollständig beglichene Kursbeitrag.
4.3 Teilnehmerzahlen
Die ferienSPORTSCHULE behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen (nicht erfüllte Mindestteilnehmerzahl) spätestens 10 Tage vor Camp Beginn abzusagen, zusammenzulegen oder zu verschieben. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter können der TeilnehmerInnen bzw. dessen Erziehungsberechtigter(e) kostenlos auf ein anderes Camp umbuchen oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Bereits bezahltes Entgelt wird in diesem Fall rückerstattet.
4.4 Besondere Wünsche
Die ferienSPORTSCHULE ist bemüht, gegebenenfalls alle Wünsche, wie zum Beispiel Aufteilung der TeilnehmerInnen in Gruppen zu erfüllen. Die ferienSPORTSCHULE ist jedoch ausschließlich an Angaben in der Camp Beschreibung gebunden.
4.5 Abbruch
Sollte der Campaufenthalt von einem Teilnehmer frühzeitig abgebrochen werden (Krankheit, disziplinäre Gründe, Heimweh) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Kurskosten.
4.6 Reklamation
Die ferienSPORTSCHULE setzt alles daran den Aufenthalt für die Teilnehmer als unvergessliches, positives Ereignis zu gestalten. Sollten dennoch etwaige Mängel oder Unzufriedenheit auftreten, ist dies unmittelbar nach Feststellung der Campleitung mitzuteilen. Im Nachhinein reklamierte Mängel können nicht berücksichtigt werden.
5. Haftung
5.1 Veranstalterhaftung
Die ferienSPORTSCHULE haftet nicht für Beeinträchtigungen und Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge und Besichtigungen, Zusatzangebote, diverse Sportprogramme, usw.).
Zum Schutze vor den Folgen selbstverschuldeter Schäden und solcher gegenüber dritten Personen empfehlen wir eine private Unfallversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist unabdingbare Voraussetzung für jeden Teilnehmer.
Die ferienSPORTSCHULE haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lernerfolges.
Die ferienSPORTSCHULE haftet nicht für Fehler, die durch technische Störungen im Buchungssystem, auftreten.
Es gelten die Preise, die in den Informationsblättern bzw. auf der Webseite angezeigt werden.
5.2 TeilnehmerInnen
Die Teilnahme an den Camps erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der Kursteilnehmer während oder außerhalb des Kurses, auf dem Gelände, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet. Der Veranstalter empfiehlt, keine Gegenstände besonderen Wertes mitzunehmen. Er haftet nicht für Gegenstände, die im Rahmen des Camps verloren, abhanden oder gestohlen werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für in den Garderobekästchen untergebrachte Gegenstände. Der Veranstalter behält sich vor, TeilnehmerInnen wegen eines Vergehens gegen Verhaltensregeln abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung, Straftaten u. ä. vom Kurs auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken. Der Teilnehmer ist vom Erziehungsberechtigten oder einer nominierten Person vom Kursort abzuholen oder tritt die Heimreise auf Verantwortung des Erziehungsberechtigten selbständig an. Alle dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Erziehungsberechtigten. Ein Anspruch auf nicht konsumierte Leistungen besteht in diesem Falle nicht.
5.3 Gesundheit
Teilnehmer mit schweren behandlungspflichtigen Organleiden, psychischen Störungen und Krankheiten des Nervensystems, sowie ansteckenden Krankheiten haben dies dem Veranstalter vor Campbeginn mitzuteilen.
5.4 Unfallversicherung
Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Die erziehungsberechtigte Person haftet für Schäden die durch den Teilnehmer verursacht werden. Ohne schriftliche Information an den Veranstalter sind alle Teilnehmer an allen von der Campleitung organisierten Veranstaltungen zugelassen. Dies gilt auch für Transporte, Ausflüge, sportliche Anlässe, Aktivitäten und das Abschlussprogramm. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der Kursteilnehmer während oder außerhalb des Kurses auf dem Gelände, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet.
6. Boni
Diverse angebotene Boni können nur bei zeitgerechter Buchung bzw. innerhalb des Aktionszeitraumes eingelöst werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Boni werden auch nicht in Bargeld abgelöst.
7. Urheberrecht
Die von der ferienSPORTSCHULE ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der ferienSPORTSCHULE – vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Die ferienSPORTSCHULE behält sich das Recht vor, die im Laufe der Camps gemachten Foto- und Filmaufnahmen unentgeltlich zur Eigenwerbung zu verwenden und diese auch auf der Homepage www.sportschule.co.at sowie auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Youtube, Twitter, etc. zu präsentieren.
8. Mit der Teilnahme am Feriencamp, gelten die allgemeinen Geschäftsbedinungen als anerkannt.